Telekommunikationsrecht
GEZ-Gebühr für Internet-Computer beschlossen!
20.10.2006 - Die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben eine Rundfunkgebühr für Internet-Computer und -Handys festgelegt. Diese wird (ab Januar 2007) 5,52 Euro pro Monat betragen. Diese Gebühr wird jedoch nur dann fällig, wenn in einem Haushalt nicht bereits ein Radio oder ein Fernseher bei der GEZ gemeldet ist.
Für Unternehmen bedeutet dies, dass ab Januar 2007 jeder Computer mit Internetzugang zum Rundfunkgerät erklärt wird.
Während große Firmen nur für ein Gerät pro Standort bezahlen müssen, trifft die Neuregelung vor allem kleine Unternehmen mit vielen Filialen und Selbständige.
Die Ministerpräsidenten sind sich einig, dass innerhalb eines Jahres die Rundfunkfinanzierung neu geregelt werden soll.
Quelle: Rechtsanwalt Martin Kuhr | www.ra-kuhr.de