Medienzivilrecht
27.10.2006
Lafontaine: Kein Schadensersatz für satirisches Werbefoto
Der Bundesgerichtshof hat die Schadensersatzklage von Oskar Lafontaine gegen ein Mietwagenunternehmen abgewiesen. Wegen der von ihm nicht erlaubten Verwendung seines Bildnisses in einer Werbeanzeige hatte der Politiker auf Zahlung geklagt. Kurz nach seinem Rücktritt als Finanzminister hatte ein großes Mietwagenunternehmen in einer Werbeanzeige Portraitaufnahmen des damaligen Bundeskabinetts verwendet. Das Bild des Klägers war durchgestrichen. Der Textbeitrag lautete: "S. verleast auch Autos an Mitarbeiter in der Probezeit." Weiter...