Medienarbeitsrecht
Betriebsräte dürfen Internet und Intranet nutzen
Ein Arbeitgeber darf Beiträge eines Betriebsrats im hauseigenen Intranet nicht eigenmächtig entfernen. Das Intranet ist ein Arbeitsmittel, mit dem der Betriebsrat die Belegschaft über seine Arbeit informiert. 2. Der Arbeitgeber hat dem Betriebsrat einen Internetzugang zur Erfüllung seiner Aufgaben bereitzustellen, wenn dadurch keine zusätzlichen Kosten entstehen. Weiter...
Sehnenscheidenentzündung nach Computerarbeit und Berufsunfähigkeit
Sehnenscheidenentzündungen der rechten Hand nach jahrelanger Arbeit am Computer sind bei Beamten als Berufskrankheit anzuerkennen. Eine Beamtin des gehobenen Dienstes beim beklagten Bundeseisenbahnvermögen, klagt erfolgreich auf Anerkennung einer Sehnenscheidenentzündungen der rechten Hand als dienstunfallrechtliche Berufserkrankung. Weiter...
Anspruch des Betriebsrat auf ein eigenes Faxgerät gegenüber dem Arbeitgeber
Ein Betriebsrat hat grundsätzlich Anspruch darauf, dass ihm das Unternehmen ein Telefaxgerät zur Verfügung stellt. Ein eigener Internetzugang steht dem Betriebsrat dagegen nur zu, wenn dieser zum betrieblichen Standard gehört. Weiter...
Urteil: Unberechtigter Zugriff auf innerbetriebliche E-Mails
Es stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten dar, wenn ein Systemadministrator unbefugt auf betriebsinterne E-Mail-Korrespondenz zwischen seinem Vorgesetzten und einer weiteren Führungskraft zugreift. Weiter...
Fristlose Kündigung wegen privater Nutzung des Internets während der Arbeitszeit
Auch wenn der Arbeitgeber die Privatnutzung nicht ausdrücklich verboten hat, verletzt der Arbeitnehmer mit einer intensiven zeitlichen Nutzung des Internets während der Arbeitszeit zu privaten Zwecken seine arbeitsvertraglichen Pflichten. So entschied das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil. Weiter...
Kündigung eines gewerkschaftlichen Vertrauensmanns wegen kritischer Äußerungen über den Arbeitgeber im gewerkschaftseigenen Intranet
Das Bundesarbeitsgericht gabe der Klage eines Gewerkschafters statt, dem wegen kritsicher Äußerungen im Internet fristlos gekündigt worden war. Es stellte dabei auf die überragende Bedeutung des Grundrechts der Meinungsfreiheit ab. Weiter...