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07.08.2007
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Musikindustrie erhält bei Filesharing keine Akteneinsicht
Das Landgericht Saarbrücken hat es in einem Beschluss vom 28.01.2008 (Az.: 5 (3) Qs 349/07) der Staatsanwaltschaft untersagt, der Musikindustrie im Rahmen eines Verfahrens wegen Filesharing ein Akteneinsichtsrecht zu gewähren.
Das Löschen eines vom Arbeitnehmer selbst erworbenen Programms vom Arbeitgeber-PC berechtigt den Arbeitgeber zur Kündigung
Nach einem Urteil des sächsischen Landesarbeitsgerichts kann der Arbeitgeber zumindest eine fristgerechte verhaltensbedingte Kündigung erklären, wenn der Arbeitnehmer auf einem ihm zur Verfügung gestellten Notebook ein von ihm selbst gekauftes Programm löscht und der Arbeitgeber zur Sichtung der darauf gespeicherten Daten zunächst ein eigenes Programm aufspielen müsste.
Künstlersozialversicherung – doppelte Abgabepflicht
Für selbstständige Künstler und Publizisten (Designer, Journalisten, Musiker, etc.), die über die KSVG bereits pflichtversichert sind, kann es zu einer „doppelten“ Abgabepflicht kommen, nämlich dann, wenn sie selbst als Verwerter auftreten und in Erfüllung eines Auftrages ihrerseits wiederum selbstständige Künstler bzw. Publizisten als „Subunternehmer“ beauftragen, die für sie künstlerische/publizistische Leistungen erbringen.
Zu Haftungsrisiken für Transportunternehmer aufgrund des Gesetzes zur Verbesserung von Rechten des geistigen Eigentums
Durch die vom Bundestag beschlossene Gesetzesänderung wird unter anderem eine europäische Richtlinie umgesetzt, nach der auf Antrag eines Rechteinhabers vom Zoll festgesetzte Waren innerhalb kürzester Zeit vernichtet werden können. Der Umfang der Fürsorgepflichten des Transportunternehmers ist in diesem Zusammenhang ungeklärt.
Auskunftsanspruch des Urhebers gegen unbeteiligte Dritte
Der Deutsche Bundestag hat am 11.04.2008 das Gesetz zur Umsetzung der EU-Durchsetzungs-Richtlinie 2004/48/EG verabschiedet. Demnach sollen Rechteinhaber erstmals einen Auskunftsanspruch gegen einen an Rechtsverstößen unbeteiligten Dritten (z. B. Internetprovider), den sog. Drittauskunftsanspruch, erhalten.