13.08.2008 | Die Aktualität von Preisangaben in Preissuchmaschinen

Kategorie: E-Commerce-Recht, Wettbewerbsrecht

Zur Zeit sorgt ein Urteil des OLG Stuttgart vom 17.01.2008 (Az.: 2 U 12/07) für Unruhe. Das Gericht hatte einen Internethändler wegen eines Wettbewerbsverstoßes verurteilt, da die Preisangaben im Onlineshop nicht mit denjenigen übereinstimmten, mit denen der Shop in einer Preissuchmaschine gelistet war.

Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.

In dem entschiedenen Fall änderte ein Händler den an die Suchmaschine gemeldeten Preis in seinem Onlineshop, so dass dadurch in der Suchmaschine bis zur folgenden Nacht noch ein geringerer Preis erschien. Die Preissuchmaschine aktualisierte ihre Angaben nur einmal täglich. Darin sahen die Stuttgarter Richter einen Fall irreführender Werbung im Sinne des § 5 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Da schon eine geringe Preisdifferenz zu einer um etliche Plätze abweichenden Einstufung in der Rangfolge der Suchmaschine führen und daher die Marktaussichten erheblich verändern könne, sei ein solcher Verstoß auch mehr als nur unerheblich. Dabei müsse sich der Händler das Handeln des von ihm beauftragten Preissuchmaschinenbetreibers nach § 8 Abs. 2 UWG zurechnen lassen. Danach haftet der Inhaber eines Unternehmens für die wettbewerbswidrigen Handlungen seiner Mitarbeiter oder Beauftragten.

 

 

 

 

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hatte mit Beschluss vom 11.09.2006 (Az.: 3 W 152/06) in einem ähnlichen Fall noch entschieden, dass der Shopbetreiber jedenfalls dann nicht unlauter handle, wenn die Suchmaschine ihre Daten zweimal täglich aktualisiere und die Preisdifferenz nur wenige Stunden bestehe.

 

 

Fazit: Das Thema Preissuchmaschinen ist schwierig. Im Wettbewerbsrecht besteht der sog. fliegende Gerichtsstand, d.h. ein Abmahner kann sich für eine einstweilige Verfügung das zuständige Gericht bundesweit aussuchen und wird Streitigkeiten jetzt möglichst in Stuttgart angängig machen. Händler sollten daher unbedingt darauf achten, dass Ihre Shops nur in Preissuchmaschinen gelistet werden, die mehrmals täglich aktualisiert werden. Weichen die Preise nur wenige Stunden voneinander ab, ist das wahrscheinlich weiterhin wettbewerbsrechtlich unerheblich.