24.08.2008 | VG Ansbach bestätigt Rundfunkgebühr für beruflich genutzten internetfähigen PC

Kategorie: Internetrecht, Medienrecht allgemein

Das Verwaltungsgericht Ansbach bestätigt mit seiner Entscheidung vom 10.07.2008 - AN 5 K 08.00348 die Linie des VG Koblenz zur Gebührenpflicht von beruflich genutzten internetfähigen PCs nicht. Vor dem Ansbacher Verwaltungsgericht hatte ein Rechtsanwalt gegen die seit dem 1. Januar 2007 bestehende Gebührenpflicht für internetfähige PCs geklagt. Auch für den ausschließlich beruflich genutzten internetfähigen PC bestätigten die Richter die Gebührepflicht des Klägers, der hierfür keine Rundfunggebühren entrichten wollte.

Fazit: Die Rundfunkgebühr für beruflich genutzte internetfähige PCs kann durch die in letzter Zeit ergangenen Einzelentscheidungen nicht als gekippt angesehen werden. Die unterschiedlichen Rechtsprechungstendenzen sorgen nicht gerade für Rechtsklarheit und -sicherheit. Solange hier kein allgemein geltende Regelung getroffen wird, bleibt es im Zweifel bei der Gebührenpflicht.