25.01.2009 | aktuelle Entscheidung zur PC-Gebühr !

Kategorie: Internetrecht, Medienrecht allgemein, Telekommunikationsrecht

VG Berlin entscheidet: Für internetfähige Computer in Büroräumen ist keine Rundfunkgebühr zu entrichten.

Wie schon vereinzelt andere Verwaltungsgerichte entsprechendn entschieden haben, hat sich auch das VG Berlin in einer noch relativ aktuellen Entscheidung vom 17.12.2008 (27 A 245.08) gegen die Rundfunkgebührenpflicht von internetfähigen Computern in Büroräumen ausgesprochen.

Das VG Berlin geht zwar davon aus, dass PCs nach der gesetzlichen Definition des RGebStV als Rundfunkempfangsgeräte eingestuft werden können. Das Ergebnis wäre aber dann korrekturbedürftig, wenn der Eigentümer bzw. Besitzer das Gerät typischerweise nicht zum Rundfunkempfang nutzt. Anderenfalls ist die Rundfunkgebühr in diesem Fall als bloße Besitzabgabe zu bezeichnen.

Die Nutzung von PCs in Unternehmen und Behörden erfolgt nach Auffassung des Gerichts in erster Linie zu Zwecken der Informationsbeschaffung und -bearbeitung, für telekommunikative Anwendungen, sowie als Datenbank und Textverarbeitung. Kann die Gebührenpflicht nur durch Verzicht auf Internet vermieden werden, liegt hierin möglicherweise ein Eingriff in das Grundrecht der Informationsfreiheit. Unter Umständen handelt es sich dann auch um eine unzulässige Steuer.

Gegen das Urteil ist die Berufung möglich.